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E-Rechnung nach ZUGFeRD
Schon jetzt erstellen Sie mit medo.core automatisch standardkonforme E-Rechnungen nach ZUGFeRD 2.3 Standard. Aber auch wenn andere Anbieter Ängste schüren: Die einzige Verpflichtung zum 1.1.2025 ist, dass Sie an sie gestellte E-Rechnungen akzeptieren, also lesen können.
E-Rechnung: Dazu sind sie tatsächlich verpflichtet
Die E-Rechnungspflicht betrifft vor allem nur sogenannte B2B-Rechnungen, also Rechnungen von einem Unternehmen an ein Unternehmen. Rechnungen auf Papier dürfen weiterhin versendet werden. Eine Verpflichtung zur Erstellung von E-Rechnungen besteht ab dem 1.1.2025 nur dann, wenn die Rechnung digital gestellt wird, der Rechnungsempfänger ein Unternehmen ist und eine solche Rechnung verlangt. Behörden sollen dies ab Rechnungsbeträgen von 1000 € verlangen. Ausgenommen sind wiederum steuerfreie Lieferungen und Leistungen sowie Kleinrechnungen unter 250€ und (für unser Geschäftsfeld unwichtig) Fahrkarten.
Erst ab dem 1.1.2027 sind große Unternehmen (mindestens 800.000€ Vorjahresumsatz) verpflichtet, E-Rechnungen zu erstellen - weiterhin nur im B2B-Bereich und ausgenommen Kleinrechnungen unter 250€.
Erst ab dem 1.1.2028 sind alle Unternehmen verpflichtet, sämtliche Rechnungen im B2B-Bereich als E-Rechnungen zu versenden.
mit medo.core schon fertig: ZUGFeRD 2.3
Mit medo.core erstellte PDF-Rechnungsdateien enthalten bereits die geforderten E-Rechnungs-Anhänge nach dem Standard ZUGFeRD 2.3. so dass Ihre Rechnungen den Anforderungen genügen.